Aufgrund der Verpackungsverordnung liegt seit 1991 die Entsorgung von Verpackungen in privatwirtschaftlicher Verantwortung.
Die Verteilung, Einsammlung der Gelben Säcke und die Verwertung der Verpackungen werden daher nicht über die Abfallgebühr finanziert. Privatwirtschaftliche "Duale Systeme" erheben von Verpackungsherstellern und -vertreibern hierfür ein Lizenzentgelt, welches meist auf den Produktpreis umgelegt wird.
Verpackungen
Was gehört in die Gelben Säcke?
Zum Beispiel:
Verpackungen aus Kunststoff
- Arzneimittelblister
- Becher
- Schalen
- Flaschen
- Folien
Verpackungen aus Metall
- Getränke- und Konservendosen
Verpackungen aus Verbundstoff
- Milch- und Getränkekartons
Was gehört nicht in die Gelben Säcke?
Zum Beispiel:
Verpackungen aus Papier/Pappe
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Kartons
Verpackungen aus Glas
- Konservengläser
- Glasflaschen
Sonstiges
- Tapeten
- Windeln
- Dämmmaterial aus Styropor
- Haushaltseimer
- Gießkannen
- Waschschüsseln
- Videokassetten
- Zahnbürsten
- Keramiktöpfe
- Einwegrasierer
- CDs & Disketten
- Elektrogeräte
- Altkleider
FAQ Private Haushalte
Wie viele Gelbe Säcke stehen mir zu und woher bekomme ich neue Gelbe Säcke?
Zum Jahreswechsel erhält jeder Haushalt zwei Rollen im Rahmen einer Grundverteilung. Sind bei Ihnen die Gelben Säcke aus der Grundverteilung aufgebraucht, erhalten Sie bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung eine neue Rolle.
Warum kann ich Styropor-Dämmmaterial und Haushaltswaren aus Kunststoff nicht im Gelben Sack entsorgen?
Diese Materialien sind keine Verpackungen. Über den Gelben Sack dürfen nur Verpackungen entsorgt werden.
Was passiert mit den gesammelten Verpackungen?
Der Inhalt der Gelben Säcke wird in einer vollautomatischen Sortieranlage außerhalb des Landkreises sortiert. Die Anlage wird von einer privaten Firma betrieben. In der Anlage werden u. a. Aluminiumverpackungen, Dosen, Getränkekartons, Kunststofffolien, Kunststoffflaschen, Papier und Pappen sortiert. Die zu Ballen gepressten Verpackungen werden von den jeweiligen Garantiegebern, d. h. den Gesellschaften, die für die Verwertung der jeweiligen Verpackungsart eine Garantie für die Verwertung abgegeben haben, abgeholt und verwertet. Bei der Verwertung kommen eine Vielzahl unterschiedlicher Verfahren zum Einsatz.
2021 - Gelbe Tonne löst Gelben Sack ab

Hotline
Die Einsammlung und Verteilung erfolgt durch ein privates Entsorgungsunternehmen.
Hotline 0800/ 886 66 66
Altglas
Für die Aufstellung und Entleerung der Altglascontainer im Landkreis Kassel ist eine Privatfirma beauftragt, da Altglas ebenfalls zu den Verpackungen zählt.
Die Instandhaltung der Containerstellplätze, die Entleerung und die Verwertung des Altglases werden nicht über die Abfallgebühr finanziert.
Die Altglassammelfahrzeuge können mehrere farblich unterschiedliche Glascontainer in ein Fahrzeug entleeren, da sie getrennte Kammern für Weiß-, Grün- und Braunglasscherben haben.
Einwurfzeiten: werkstags 07:00 - 20:00 Uhr
Was gehört in die Glascontainer?
Grün-/Weiß-/Braun-Glas sortiert nach Farben.
Zum Beispiel:
- Einwegflaschen für Getränke und Lebensmittel
- Konservengläser
- Marmeladengläser
Achtung! Bitte beachten Sie:
Glasfarben, welche nicht zugeordnet werden können z. B. blaues und gelbes Behälterglas, gehören in den Container für Grünglas.
Was gehört nicht in die Glascontainer?
Zum Beispiel:
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen enthalten Quecksilber
--> Mobile Schadstoffe
Zum Beispiel:
- Fenster-, Spiegel-, Blei- und Kristallglas
- Keramik
- Porzellan
- Steingut
- Glühbirnen
--> Restabfallbehälter
Standorte der Glascontainer in Ihrer Stadt / Gemeinde
Standplätze der Altglascontainer (mit Geodaten der Standorte nach Städten/Gemeinden)